Warum ist das Urteil auch für Bürgerinnen und Bürger außerhalb Bremens relevant? Die Schuldenbremse ist im Bund und in den Ländern juristisch fast gleich formuliert. Das Urteil kann deshalb auch auf die Situation im Bund und anderen Bundesländern übertragen werden. Politiker:innen verlieren so ein oft genutztes Argument – nämlich, dass für den Klimaschutz keine weiteren Schulden aufgenommen werden dürften.
Manche argumentieren, wenn die Klimakrise seit 30 Jahren bekannt ist, könne man nicht plötzlich von einer Notsituation sprechen, für welche die Schuldenbremse aufgehoben werden kann.
Das Gericht sagt: Eine Krise wird nicht deshalb weniger dramatisch, dass man sie lange kennt. Bei der Klimakrise entsteht die Notsituation, weil sie die Handlungsmöglichkeiten des Staates z. B. bei der Sicherung von Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Stabilität so stark gefährdet. Und: Dass frühere Regierungen untätig waren, darf der heutigen Regierung nicht als Argument für das Nichtstun in der Gegenwart gelten.
Was versteht das Gericht überhaupt unter einer „außergewöhnlichen Notsituation“? Viele denken dabei an etwas Plötzliches, wie ein Erdbeben oder eine Flut. Das Gericht sagt aber: Es geht nicht um die Dauer, sondern um die Qualität der Bedrohung. Die Klimakrise ist in ihren Folgen potenziell verheerend, etwa bei unumkehrbaren Kipppunkten. Sie als „neue Normalität“ abzutun, würde den Sinn der Notlagenregel verfehlen.
Bedeutet das Urteil, dass Regierungen jetzt unbegrenzt Schulden für Klimapolitik machen dürfen? Nein, das Urteil stellt hohe Hürden für Ausnahmen von der Schuldenbremse auf. Jede kreditfinanzierte Maßnahme muss nachprüfbar der Bewältigung der Klimakrise dienen. Die Politik muss genau erklären, wie hoch der Finanzbedarf ist und warum diese Ausgaben nicht aus dem normalen Budget bezahlt werden können.
Mit dem Urteil wird klar: Die Verfassung zeigt einen klaren Pfad für Ausnahmen von der Schuldenbremse auf, durch die der Staat in der Notsituation der Klimakrise handlungsfähig bliebt. Eine mutige Regierung kann ihn beschreiten.
Emmanuels Kommentar zum Urteil, "Bremer Türöffner zur klimaresilienten Finanzverfassung," kannst du hier auf verfassungsblog.de nachlesen: |